Kanadisches Datenschutz- und Beschwerdeverfahren
Verantwortlichkeit, Auskunft, Berichtigung, Beschwerden und Datenschutzvorfälle nach PIPEDA.
Gültig ab 11. August 2026 · ergänzt die allgemeinen Datenschutzinformationen1. Verantwortlichkeit und Privacy Officer
Linus Ammer, handelnd unter Abakos-Systeme, Schönrain 10, 84152 Mengkofen, Deutschland, ist für die von GeoGens kontrollierten personenbezogenen Daten verantwortlich. Linus Ammer ist die nach PIPEDA benannte verantwortliche Person (Privacy Officer). Kontakt: gggeogens.eu, Telefon +49 152 27640571. Ein kanadischer Staatsbürger, Wohnsitz oder lokaler Vertreter ist dafür nicht vorgeschrieben.
Die Genomdatei und die genetischen Analyseergebnisse verbleiben auf dem Gerät des Käufers und werden GeoGens, Paddle und den Servern nicht offengelegt. Für kanadische Käufe werden nur die in den allgemeinen Datenschutzinformationen beschriebenen Bestell-, Käufername-, Vertrags-, Einwilligungs-, Lizenz-, Zahlungs- und Erstattungsdaten grenzüberschreitend verarbeitet.
2. Anfrage, Auskunft und Berichtigung
Eine Anfrage kann per E-Mail an gggeogens.eu oder postalisch an die oben genannte Anschrift gestellt werden. Bitte nenne „Canada privacy request“, die Bestellreferenz und die beim Kauf verwendete E-Mail-Adresse; zusätzliche Identitätsangaben werden nur verlangt, soweit sie für eine sichere Zuordnung nötig sind.
Wir bestätigen den Eingang, suchen die betreffenden Daten, nennen auf Anfrage deren Nutzung und Offenlegung und ermöglichen Berichtigung oder Ergänzung. Die Antwort erfolgt grundsätzlich innerhalb von 30 Tagen. Falls PIPEDA eine Verlängerung erlaubt, teilen wir Dauer und Grund innerhalb der ersten 30 Tage mit. Gesetzlich notwendige Ablehnungen werden schriftlich begründet und nennen den Beschwerdeweg. Für lokale Genom- und Ergebnisdaten stellen wir Löschanweisungen bereit, können sie aber mangels Zugriff nicht aus der Ferne verwalten.
3. Beschwerdeverfahren
Beschwerden werden mit Eingangsdatum, Gegenstand und gewünschter Abhilfe erfasst. Der Privacy Officer untersucht die maßgeblichen Abläufe und Unterlagen, gibt Gelegenheit zu ergänzenden Angaben und teilt Ergebnis, Gründe und gegebenenfalls Abhilfemaßnahmen schriftlich mit. Berechtigte Fehler werden berichtigt und erforderliche organisatorische oder technische Maßnahmen dokumentiert.
Wer mit dem Ergebnis nicht einverstanden ist, kann sich an das Office of the Privacy Commissioner of Canada wenden. Zwingende Rechte nach anwendbarem Provinzrecht bleiben bestehen.
4. Datenschutzvorfälle
GeoGens bewertet jeden bekannten Verlust, unbefugten Zugriff oder jede unbefugte Offenlegung personenbezogener Daten. Besteht ein reales Risiko erheblichen Schadens, werden das Office of the Privacy Commissioner of Canada und betroffene Personen so bald wie praktisch möglich benachrichtigt; außerdem werden gesetzlich erforderliche Dritte informiert. Über jeden Datenschutzverstoß wird unabhängig von seiner Schwere mindestens 24 Monate lang ein Nachweis geführt.
5. Offenheit und Änderungen
Die Zwecke, Empfänger, Aufbewahrungsfristen und Sicherheitsmaßnahmen stehen in den allgemeinen Datenschutzinformationen. Wesentliche Änderungen werden veröffentlicht; für neue, nicht vernünftigerweise erwartbare Zwecke wird vorab eine neue Einwilligung eingeholt.
