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US-Datenschutz für genetische und gesundheitsbezogene Daten

Ergänzende Hinweise und Betroffenenrechte für Kalifornien, Washington und Nevada.

Gültig ab 11. August 2026 · ergänzt die allgemeinen Datenschutzinformationen

1. Verantwortlicher und Anwendungsbereich

Linus Ammer, handelnd unter Abakos-Systeme, Schönrain 10, 84152 Mengkofen, Deutschland, E-Mail: gggeogens.eu, stellt diese Hinweise vorsorglich für Käufer mit gewöhnlichem Aufenthalt in Kalifornien, Washington oder Nevada bereit. Die Hinweise gelten zusätzlich zu den allgemeinen Datenschutzinformationen.

Die Auswertung ist nicht medizinisch. Da die Gesetze Kaliforniens und Washingtons genetische und aus genetischen Daten abgeleitete Informationen weit erfassen können, behandeln wir die lokale Genomdatei, lokale Genotypaufrufe, Ähnlichkeitsergebnisse und Haplogruppen vorsorglich als erfasste Daten.

2. Datenkategorien, Quelle und Zweck

Quelle ist ausschließlich die vom Käufer selbst ausgewählte Genomdatei. Der Browser liest daraus lokal Genotypen und leitet lokal archäogenetische Ähnlichkeiten, Qualitätsangaben und – soweit die Datei dies trägt – Y-DNA- und mtDNA-Haplogruppen ab. Zweck ist allein die vom Käufer angeforderte genealogische Unterhaltungs- und Forschungsansicht sowie deren lokaler Export.

GeoGens, der Anbieter, Paddle und die Server erhalten weder die Genomdatei noch einzelne Varianten, genetische Ergebnisse oder Haplogruppen. Serverseitig verarbeitet werden nur die in den allgemeinen Datenschutzinformationen genannten Bestell-, Vertrags-, Einwilligungs-, Lizenz-, Zahlungs- und Erstattungsdaten.

3. Keine Weitergabe, kein Verkauf, keine Sekundärnutzung

Genetische oder gesundheitsbezogene Daten werden nicht an Dritte weitergegeben oder verkauft. Es gibt deshalb keine Kategorien von Empfängern oder Dritten für solche Daten. Sie werden nicht für Werbung, Profiling, Forschung, Produktentwicklung, Versicherungen, Arbeitgeber, Strafverfolgung oder andere nicht vom Käufer angeforderte Zwecke verwendet. GeoGens lagert keine biologischen Proben, betreibt keine Geofences und verlangt keine gesonderte Einwilligung für eine solche nicht stattfindende Nutzung.

4. Einwilligung, Speicherung und Löschung auf dem Gerät

Vor dem Öffnen der Datei muss der Käufer ausdrücklich in die beschriebene lokale Verarbeitung für die ausgewählte Analyse einwilligen. Ohne diese Einwilligung öffnet GeoGens die Datei nicht. Die Einwilligung kann jederzeit für die Zukunft widerrufen werden.

Lokale Arbeitsdaten bleiben nur im Browserprofil des Käufers. Sie lassen sich im Genomdialog beziehungsweise durch Löschen der GeoGens-Websitedaten entfernen. Exportierte Ergebnisdateien kontrolliert ausschließlich der Käufer. Weil der Anbieter keinen Zugriff auf diese lokalen Daten besitzt, kann er sie nicht aus der Ferne lesen oder löschen, unterstützt aber auf Anfrage beim lokalen Löschen.

5. Auskunft, Berichtigung, Widerruf und Löschung

Anfragen können ohne neues Benutzerkonto per E-Mail an gggeogens.eu oder postalisch an die oben genannte Anschrift gestellt werden. Bitte nenne das Kaufland, das betroffene Recht und – soweit vorhanden – Bestellreferenz und Kauf-E-Mail. Wir verlangen nur die zur sicheren Zuordnung erforderlichen Angaben.

Für Washington und Nevada bestätigen wir den Eingang und antworten grundsätzlich innerhalb von 45 Tagen; eine gesetzlich zulässige Verlängerung wird mit Begründung mitgeteilt. Kalifornische Widerrufs- und Löschanfragen werden, soweit GIPA anwendbar ist, spätestens innerhalb von 30 Tagen umgesetzt. Serverseitige Löschung umfasst Empfänger und Auftragsverarbeiter, soweit vorhanden; genetische Daten sind dort nicht gespeichert. Washingtoner Sicherungskopien werden spätestens innerhalb von sechs Monaten, Nevada-bezogene Sicherungskopien innerhalb der dort zulässigen Frist gelöscht, soweit solche Daten entgegen dem vorgesehenen Datenfluss überhaupt serverseitig vorhanden sein sollten.

6. Beschwerde und Widerspruch gegen eine Entscheidung

Wer mit einer Antwort nicht einverstanden ist, kann innerhalb einer angemessenen Frist unter gggeogens.eu mit dem Betreff „Privacy appeal“ beziehungsweise „Datenschutz-Widerspruch“ eine erneute Prüfung verlangen. Eine andere Prüfung als die ursprüngliche Sachbearbeitung erfolgt, soweit das Ein-Personen-Unternehmen dies organisatorisch leisten kann; spätestens innerhalb von 45 Tagen folgt eine begründete Entscheidung.

Daneben kann eine Beschwerde an den Attorney General des jeweiligen Bundesstaats gerichtet werden. In Washington bleiben zudem die Rechte nach dem Consumer Protection Act unberührt. Diese Hinweise beschränken keine zwingenden gesetzlichen Ansprüche.

7. Sicherheit und Änderungen

Die lokale Verarbeitung, die Sperre von Netzwerkzugriffen im Analyse-Worker, Datenminimierung, verschlüsselte Übertragung der reinen Bestellkommunikation und Zugriffsbeschränkungen schützen die Daten. Wesentliche Änderungen dieser Hinweise werden mit neuem Stand veröffentlicht; für eine neue oder wesentlich andere Nutzung wird eine neue Einwilligung eingeholt.

Amtliche Rechtsquellen und Beschwerden

  • California Genetic Information Privacy Act
  • Washington My Health My Data Act
  • Nevada Revised Statutes Chapter 603A
  • California Attorney General
  • Washington Attorney General
  • Nevada Attorney General
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